Erklärung zur Exportbeschränkung
EG Dual Use Verordnung Nr. 2021/821
Die gelieferten Güter sind gemäß dem europäischen Außenwirtschaftsrecht, Ausfuhrliste gemäß Anhang I (EG-VO 2022/1) der EG-VO 428/2009
- nicht gelistet und somit nicht ausfuhrgenehmigungspflichtig.
Produkte mit US-Ursprung
Amerikanische Produkte unterliegen grundsätzlich den
US-Exportkontrollvorschriften. Bei unseren Produkten mit Ursprung USA handelt es
sich um EAR99-Waren. Dennoch sind sämtliche Re-Exportkontrollvorschriften zu
prüfen und zu beachten.
Die Ursprungsangaben finden Sie auf unserer Rechnung.
Hinweis aus aktuellem Anlass:
Die Lockerungen der Iran Sanktionen betreffen den Rückbau des Nuklearprogramms. Die allgemeinen exportkontrollrechtlichen Vorschriften bleiben weiterhin bei den Ausfuhren bestehen und beinhalten verbotene und genehmigungspflichtige Waren.
Schließen