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Erklärung zur Exportbeschränkung

 
EG Dual Use Verordnung Nr. 2021/821

Die gelieferten Güter sind gemäß dem europäischen Außenwirtschaftsrecht, Ausfuhrliste gemäß Anhang I (EG-VO 2022/1) der EG-VO 428/2009
- nicht gelistet und somit nicht ausfuhrgenehmigungspflichtig.

 
Produkte mit US-Ursprung

Amerikanische Produkte unterliegen grundsätzlich den US-Exportkontrollvorschriften. Bei unseren Produkten mit Ursprung USA handelt es sich um EAR99-Waren. Dennoch sind sämtliche Re-Exportkontrollvorschriften zu prüfen und zu beachten.
Die Ursprungsangaben finden Sie auf unserer Rechnung.


Hinweis aus aktuellem Anlass:
Die Lockerungen der Iran Sanktionen betreffen den Rückbau des Nuklearprogramms. Die allgemeinen exportkontrollrechtlichen Vorschriften bleiben weiterhin bei den Ausfuhren bestehen und beinhalten verbotene und genehmigungspflichtige Waren.

 

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